Besuchsregelung
Ab dem 1. Oktober 2022 müssen Besuchende eine FFP2-Maske tragen und einen negativen Testnachweis vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Den Testnachweis können Besuchende bei einem externen zertifizierten Testzentrum direkt am St.-Marien-Krankenhaus durchführen lassen. Dieses hat während unserer Besuchszeiten die ganze Woche über geöffnet (Montag bis Sonntag, 14 - 18 Uhr).
Nach Eintritt in das Krankenhaus melden sich Besuchende bitte an der Rezeption. Sie werden von unseren Mitarbeiterinnen weitervermittelt. Auf Station melden sich Besuchende bitte zuerst beim Pflegepersonal an.
In dringlichen Angelegenheiten, außerhalb der Öffnungszeiten der Rezeption, setzen sich Besuchende bitte über die Sprechanlage rechts vom Haupteingang direkt mit der Station in Verbindung.
Wir bitten Besuchende um die Einhaltung folgender Vorsichtsmaßnahmen und Hygieneregeln:
- Mund- und Nasenschutzpflicht in den Gebäuden des Krankenhauses
- Händedesinfektion vor und nach Patientenkontakt
- Besuchenden mit Infektsymptomen bzw. mit Kontakt zu einer mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) infizierten Person können wir leider keinen Zutritt gewähren.
- Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Einmal-Taschentuch (dieses danach entsorgen)
- Abstand halten von ca. zwei Metern; Händeschütteln und Umarmen vermeiden
Wenn Sie als Patientin bzw. Patient keinen Besuch empfangen möchten, informieren Sie bitte Ihren behandelnden Arzt.
Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist ein Besuch nur mit Genehmigung des zuständigen Arztes und i.d.R. nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Kinder und Jugendliche müssen während des Besuches in der Obhut des Erziehungsberechtigten bleiben.