Zur Aufnahme und zur Entlassung werden Ihnen bei Bedarf Aufenthaltsbescheinigungen über die Dauer des Behandlungszeitraumes ausgestellt. Die Bescheinigung dient als Nachweis über Ihren Krankenhausaufenthalt. Sie wird Ihnen werktags von der Patientenaufnahme, am Wochenende von Ihrer Station ausgehändigt oder Ihnen per Post nachgesendet. Nachdrucke erhalten Sie in der Patientenaufnahme für 1 € pro Bescheinigung.
Information von A-Z
Entlassmanagement
Wir unterstützen Sie bzw. Ihre Angehörigen schon während des Krankenhausaufenthaltes, um eine bedarfsgerechte und individuelle Anschlussversorgung durch Ihren Haus- oder Facharzt bestmöglich vorzubereiten.
Zur Organisation einer möglichst lückenlosen Versorgung nach Ihrer Entlassung benötigen wir Ihr Einverständnis und Ihre Unterstützung bzw. die Ihrer Angehörigen, evtl. auch die Mitarbeit durch Ihre Kranken- oder Pflegekasse. Sollten Maßnahmen im Anschluss an Ihre Krankenhausbehandlung erforderlich sein, werden wir Sie darüber informieren.
Weitere Informationen zum Thema Entlassmanagment können Sie unserem Faltblatt entnehmen:
Download Faltblatt Entlassmanagement, PDF, 402,7 KB
Bei Fragen zum Entlassmanagement am St.-Marien-Krankenhaus können Sie sich unter der Telefonnummer +49 351 8832-0 mit der entsprechenden Ansprechperson verbinden lassen.
Sie erreichen uns
- Montag bis Freitag, 9:00 - 19:00 Uhr und
- Samstag, Sonntag und feiertags, 10:00 - 14:00 Uhr
Entlassungsbrief
Sie bekommen nach dem Entlassungsgespräch mit Ihrem Arzt einen Entlassungsbrief für Ihren weiterbehandelnden Arzt ausgehändigt. Im Falle eines vorläufigen Entlassungsbriefes senden wir den ausführlichen im Nachgang direkt an Ihren Arzt.
Krankenbeförderung/Fahrtkosten
Eine Verordnung von Krankenbeförderung ist nur bei medizinischer Notwendigkeit möglich.
Versicherte, die keine Zuzahlungsbefreiung haben, müssen 10 % der Fahrtkosten als Eigenanteil selbst tragen. Die Zuzahlung beträgt mindestens 5 €, maximal 10 €.
Zuzahlung
Volljährig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung sind bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt verpflichtet, eine Eigenbeteiligung in Höhe von 10 € pro Kalendertag zu übernehmen, sofern sie nicht insgesamt von Zuzahlungen befreit sind. Diese Zuzahlungspflicht ist auf maximal 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt.
Wir sind gesetzlich verpflichtet, diese Zuzahlung im Auftrag der Krankenkasse einzuziehen. Die Zuzahlung wird nicht von uns einbehalten, sondern an Ihre Krankenkasse weitergeleitet.
Die Höhe der Zuzahlung wird uns von Ihrer Krankenkasse mitgeteilt. Die Zuzahlung ist am Ende Ihres Krankenhausaufenthaltes in der Patientenaufnahme mit Bargeld oder per EC-Karte zu zahlen. Einige Krankenkassen übernehmen den Einzug der Zuzahlung wieder selbst. Die Information darüber erhalten Sie in der Patientenaufnahme.
Wahlleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.